Aktuelles



24.04.2014

Internationaler Tag des Baumes am 25. April 2014

Behm fordert bundesweit stärkere Vereinheitlichung des gesetzlichen Baumschutzes sowie wirkungsvollere rechtliche Instrumente

Aus Anlass des internationalen Tages des Baumes erklärt die Vorsitzende der Alleenschutzgemeinschaft e. V. (ASG) Cornelia Behm:

„Trotz zunehmenden Bürgerengagements, wenn es um Fragen des Schutzes von Bäumen geht, haben insbesondere Straßenbäume bei Politik und Verwaltung noch immer eine schwache Lobby. Schnell ist die Säge angesetzt, um Bäume als Hindernis für Baumaßnahmen oder aus Gründen der Verkehrssicherung zu beseitigen.

Weniger schnell, um nicht zu sagen, extrem langsam, bewegen sich zuständige Verwaltungen, um die entstandenen Lücken zu füllen.

Da werden rasch viele Gründe präsentiert, warum da, wo eben noch ein alter Baum stand, kein neuer gepflanzt werden kann. Die Rechte Dritter, z.B. die der Träger von Medienleitungen für Strom, Gas, Telefon, Wasser/Abwasser wiegen meist schwerer als die Rechte des Straßenlastträgers einer Allee. Ebenso problematisch für den Alleenerhalt sind die einst für Bundesstraßen ersonnenen Richtlinien „Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume“ (ESAB) und „Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS), die mittlerweile mancherorts schon für Kommunalstraßen angewendet werden. Da sind Bäume nur noch Verkehrshindernisse und die zahlreichen positiven Aspekte, die Straßenbäume für das Landschaftsbild und damit für den Tourismus und die Naherholung, aber auch für den Natur- und Artenschutz bieten, werden völlig ausgeblendet. Auch dass man Bäume mal als Orientierungshilfe und Schattenspender gepflanzt hat und dass das auch heute noch nützliche Funktionen sind, wird fälschlicherweise ignoriert

Dabei stehen Alleen nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz. § 29 verbietet die Beseitigung geschützter Landschaftsteile, zu denen Alleen gehören, ebenso wie Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können. Einzelheiten zum Alleenschutz regeln die Länder – oder auch nicht. Hier ist es dringend geboten, dass das Recht vereinheitlicht und Verbote auch mit Sanktionen bewehrt sind. Sonst bleibt der gesetzliche Alleenschutz ein zahnloser Tiger.

Hat es der Alleenschutz noch ins Bundesnaturschutzgesetz geschafft, so fallen die Regelungen zum Schutz einzelner Bäume völlig auseinander. Baumschutzverordnungen werden von Entscheidungsträgern in Ländern und Kommunen immer häufiger als Entwicklungshindernisse und Wachstumsbremsen gebrandmarkt. Und deshalb wird zunehmend auf dieses Instrument für den Baumschutz verzichtet. Hier bedarf es auf allen politischen Ebenen dringend eines Umdenkens – bevor der letzte Baum gefällt ist. “

Alleenschutz­gemeinschaft e.V.

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