




















Fotos: Alexander Mühle / Gisela Ziehm
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"Der
nächste Winter kommt bestimmt ... Alleenschutz und Winterdienst"
Fachtagung 07.März 2005 Potsdam
Die 3. Fachtagung zum Alleenschutz in Deutschland wurde von der Alleenschutzgemeinschaft
e.V. (ASG) in schon fast alter und nach den Worten von Carsten Uwe Werner
"guter Tradition" gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung
Brandenburg (FES) in Potsdam durchgeführt. Mit diesen Worten begrüßte
Carsten Uwe Werner (FES Brandenburg) die fünf Sachverständigen
und etwa 90 TeilnehmerInnen aus sieben Bundesländern, darunter
auch Vertreterinnen der Bundestagsfraktion von SPD und Bündnis
90 / Die Grünen. Er betonte, dass die FES Brandenburg das Anliegen
des Alleenschutzes stets unterstützt habe, weil Alleen für
Brandenburg eine hohe Bedeutung haben.
Die Zielsetzung der 3. Fachtagung der ASG sei es herzuarbeiten, welche
"Möglichkeiten eines differenzierten Winterdienstes"
es gibt, betonte zu Beginn der Tagung Ingo Lehmann, Vorsitzender der
ASG. Das heißt, es sollte daher auch die zentrale Frage der Tagung
sein, ob in wertvollen Alleen im Einzelfall auf die Ausbringung von
Feuchtsalz verzichtet werden darf oder ob dies gegen die Verkehrssicherungspflicht
verstößt. Die häufigsten Alleenbaumarten Ahorn, Linde
aber auch die Raritäten wie Hainbuchen- oder Rotbuchenalleen leiden
ganz erheblich unter Salzstreuung. "Etwa 60 % oder ca. 7.000 km
der Alleen und einseitigen Baumreihen Nordostdeutschlands sterben in
den nächsten 30 Jahren altersbedingt ab; dies seien mehr als ein
Drittel des geschätzten Gesamtbestandes von Deutschland der mindestens
19.000 km Alleen und einseitige Baumreihen umfasst; Salz beschleunige
aber als ein wesentlicher Schadfaktor das Absterben der Bäume ",
so Ingo Lehmann.
Das Engagement und die Unterstützung der FES in Hinblick auf den
Alleenschutz würdigte Gabriele Lösekrug-Möller, MdB und
Vorstandsmitglied der ASG. Sie betonte, dass alle Beteiligten dieses
Konfliktes, die Alleenschützer wie die Verkehrslobby, miteinander
ins Gespräch kommen müssen, um "den Streusalzeinsatz
zu minimieren". Gabriele Lösekrug-Möller brachte ihr
Verständnis für die Sicherheits- und Versicherungsbelange
zum Ausdruck, betonte aber gleichzeitig, dass es auch die Aufgabe aller
sei, dazu beizutragen, dass das "Kulturgut Allee" an Straßen
erhalten bleibt, denn es sei "unwiederbringlich". Damit war
auch ein "Appell an das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Autofahrers"
verbunden, durch eine den Witterungsverhältnissen angepasste Fahrweise
zum Alleenschutz beizutragen.
Haushaltskürzungen im Bundesland Brandenburg gefährden nach
Aussage von Herrn Dr. Hans-Joachim Mader, Ministerialdirigent im Ministerium
für ländliche Entwicklung, Umwelt- und Verbraucherschutz des
Landes Brandenburg, den Alleenbestand. Nach seiner Aussage "müsse
das Verkehrsministerium zukünftig entscheiden, ob Geld für
Straßen oder für die Nachpflanzung von Alleebäumen vergeben
wird". Er betonte, dass es in Brandenburg eine starke Identifikation
der Bevölkerung mit den Alleen gäbe, die das Bundesland mit
einer Gesamtlänge von ca. 8.200 km durchziehen. Etwa 85.000 Straßenbäume
seien seit 1990 in Brandenburg gefällt worden. Dem stünden
ca. 80.000 neuangepflanzte Alleebäume gegenüber. Ein Problem
sei das gleich hohe Alter der meisten Alleen, die zusätzlichen
Stressfaktoren wie z.B. Salz ausgesetzt seien: "ca. 10 kg Salz
pro laufenden Meter sind physiologisch unverträglich", so
Hans-Joachim Mader. Gemeinsame Baumschauen vor Ort könnten aber
das Problem mindern. Als positiv bewertete er auch die sinkende Anzahl
von tödlichen Unfällen in Alleen durch die Bemühungen
des Verkehrsministeriums hinsichtlich der Durchsetzung von Geschwindigkeitsreduzierungen
und dem Einsatz von Schutzplanken.
Von einem bundesweiten und "atemberaubenden Rollback" hinsichtlich
der eingesetzten Salzmenge geht Herr Professor Dr. Heinz-Detlef Gregor
vom Umweltbundesamt (UBA, Berlin) aus. Er betonte, das er im UBA über
einen sehr langen Zeitraum für das Thema Salz zuständig war
und seit Mitte der 1990er Jahre beobachte, dass wieder deutlich mehr
Salz ausgebracht wird. Er bemerkte dazu: "Sicherheit kann aber
nicht heißen, andere (z.B. die Bäume) zu schädigen!".
Hauptproblem sei die Selbstentsorgung des Salzes, woran keiner Anstoß
nimmt, obwohl es sich in Pflanzenteilen sowie im Boden über Jahre
ansammelt und noch ca. 200 m in seitlichem Abstand von der Fahrbahn
nachweisbar ist. So bleibt Salz auch in Blätter erhalten, die nach
dem Laubfall und Zersetzung zu einem zusätzlichen Salzlieferanten
werden. Pro Quadratmeter seien Werte um 1,0 kg umweltverträglich
- Realität sei aber, dass dieser Wert bereits nach wenigen Jahren
das Zehnfache deutlich überschreitet. Dies führt dann zu Nährstoffauswaschung,
Grundwasserschäden sowie zu Vegetationsschäden. Sogenannte
Pflegeschnittmaßnahmen in Alleen können auch die Folge von
Salzschäden sein. Daher sei Salzstreuung in Alleen immer eine Entscheidung
gegen die betreffende Allee - einen Kompromiss gibt es nicht. Die einzige
Alternative heißt, kein Feuchtsalz auszubringen. Von Bedeutung
ist, dass die Unfallzahlen im Sommer viel höher seien als im Winter
und die Anzahl der Unfälle bundesweit zu etwa 2/3 durch den Fahrzeugführer
verursacht werden. Witterungsverhältnisse spielen dagegen eine
geringere Rolle. "Der Winterdienst muss in erster Linie in den
Köpfen stattfinden." Salzstreuung suggeriere eine höhere
Verkehrssicherheit - dies ist ein Fehler, denn auf einer salznassen
Straße ist der Bremsweg deutlich länger. Daher seien zur
Verringerung der Unfallzahlen Verkehrserziehung, Geschwindigkeitsbegrenzungen
und Schutzplanken wirksamere Mittel und echte Alternativen zur Salzstreuung
in Alleen. Sand-Salz-Gemische sind dagegen generell keine Alternative,
weil die Höhe des Streusalzes viel höher ist, da erfahrungsgemäß
öfter gestreut wird, weil der Sand durch den Verkehr schnell von
der Fahrbahn heruntergeschleudert wird. Eine Splittstreuung ist auf
Stadtstraßen eine Alternative zu Salz außerorts aber viel
zu aufwendig und zu teuer.
Den Ausführungen von Herrn Prof. Dr. Gregor stimmte Herr Bernhard
Skolik, Geschäftsführer Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
Freiburg GmbH, zu und stellte das "Konzept eines differenzierten
Winterdienstes am Beispiel der Stadt Freiburg" vor, "das sich
seit vielen Jahren bewährt hat". Die Stadt Freiburg verfügt
über 545 km Straßen mit etwa 19.000 Straßenbäumen.
"Nur auf 50 % aller Straßen wird Feuchtsalz gestreut. Dabei
handelt es sich um wichtige Zufahrtstraßen sowie um Hauptzufahrtstraßen
mit Busverkehr und um gefährliche Kreuzungen. Das die Kommune somit
selbst den Anwendungsbereich von Salz bestimmt und diesen auf verkehrswichtige
und gefährliche Straßen beschränkt, habe sich bewährt"
so Bernhard Skolik. Gestreut werden 5g/m2 Natriumchlorid. Um diesen
Wert einzuhalten und das Salz so zu streuen, dass es auch wirklich auf
der Fahrbahn bleibt, werden die Fahrer der Streufahrzeuge jährlich
geschult. Auf Radwegen erfolgt generell keine Salzstreuung, sondern
eine Splittstreuung oder eine mechanische Räumung mit dem Kehrbesen.
Grundsätzlich solle mit diesem differenzierten Winterdienst dazu
beigetragen werden, "die Eigenverantwortung der Bürger zu
stärken". Im übrigen müssen sich ohnehin alle Verkehrsteilnehmer
den Witterungsverhältnissen anpassen.
Auch "die Stadt Hamburg konzentriere sich bei der Salzstreuung
auf Gefahrenpunkte", so Reinhard Fiedler, Leiter Unternehmenskommunikation
der Stadtreinigung Hamburg A.ö.R. An den 3.956 km Straßen
in Hamburg stehen etwa 230.000 Straßenbäume. Auf etwa 600
km Straßen wird in Hamburg überhaupt kein Salz gestreut.
"Eine vorsorgliche Salzstreuung ist ähnlich wie in Freiburg
nicht erlaubt. Generell gilt, dass nur versiegelte Fahrbahnen gestreut
werden, vor allem handelt es sich dabei um örtliche Gefahrenpunkte
und Hauptverkehrsstraßen mit Busverkehr" so Reinhard Fiedler.
Da der überwiegende Teil der Gehwege unversiegelt ist, erfolgt
schon deshalb dort keine Salzstreuung. Insgesamt zehn Messstationen
in der Fahrbahn leiten in der Zeit vom 01. November bis 31. März
die Witterungsverhältnisse ab. Ob tatsächlich nach Eisglätte
gestreut werden muss, entscheide dann die Winterleitzentrale. Zusätzlich
gibt es für die Öffentlichkeit regelmäßig auf einer
Internetseite Informationen über die Witterungsverhältnisse
und über den Winterdiensteinsatz. Wenn eine Salzstreuung tatsächlich
erfolgen muss, dann werde das Salz gezielt ausgebracht.
"Differenzierte Konzepte wie sie für die Städte Freiburg
und Hamburg bereits existieren brauchen wir auch außerorts in
Alleen", forderte Frau Sylvia Voß vom Bundesvorstand des
BUND e.V. Sie verwies zudem auf die hohe Wertigkeit der Alleen, die
z.B. in Brandenburg ein wertvolles Kulturgut darstellen und gesetzlich
geschützt seien. "Der gesetzliche Alleenschutz erfordere eine
Differenzierung beim Winterdienst !" so Sylvia Voß. Dies
bedeute, das Salz in bestimmten Alleen zukünftig nicht mehr ausgebracht
wird. Gründe seien die starke und nachhaltige Schädigung der
Alleebäume und der Umwelt durch Salz (z.B. Nährstoffauswaschung
des Bodens, erhöhter Pflegeaufwand der Alleen nach Salzschädigung,
Absterben oder permanentes kränkeln bestimmter Baumarten durch
Salz). Daher müsse außerorts in Alleen eine Nullstreuung
verbunden mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung durchgesetzt werden.
Es sei vor allem Aufgabe der Landespolitiker und der Landesregierungen
hierfür die Grundlagen z.B. im Rahmen von Verwaltungsvorschriften
zu schaffen! Der BUND e.V. ist gegen den Salzeinsatz in Alleen. Er wird
daher zukünftig die Öffentlichkeit mehr über das Absterben
der Alleen durch Salzschäden informieren.
"Das Recht braucht kein Streusalz" so Rechtsanwalt Peter
Kremer aus Berlin. Die weit verbreitete Ansicht, dass es eine rechtliche
Verpflichtung zum Einsatz von Streusalz gebe, ist falsch. Gemeinden
sind zwar in einem vernünftigen Umfang verpflichtet, ihre Straßen
in einen verkehrssicheren Zustand zu halten. Dafür ist der Einsatz
von Streusalz aber nicht oder nur in seltenen Fällen erforderlich.
Grundsätzlich gilt: Es gibt kein Recht von VerkehrsteilnehmerInnen
auf die Schaffung ungefährlicher Straßenverhältnisse.
Wenn es gefriert oder schneit, muss sich jeder Verkehrsteilnehmer hierauf
einstellen. Allerdings sind Gemeinden im Rahmen der viel zitierten Verkehrssicherungspflicht
gehalten, das ihnen Zumutbare und Mögliche zu tun, um Gefährdungen
im Verkehr aufgrund von Glätte möglichst zu vermeiden. Im
Vordergrund stehen hier aber die Fußgänger. So müssen
Gemeinden grundsätzlich in der Lage sein, bei glatten Straßenverhältnissen
innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zumindest die stärker
frequentierten Fußgängerwege zu streuen oder zu räumen,
so dass die Rutschgefahr jedenfalls eingedämmt wird. Für Radfahrer
gilt diese Pflicht nur noch eingeschränkt, und "hinsichtlich
des Autoverkehrs muss nur an besonders gefährlichen oder unübersichtlichen
Stellen etwas gemacht werden und Streusalz muss hierfür grundsätzlich
nicht eingesetzt werden", so Peter Kremer, "wenn andere geeignete
Mittel zur Verfügung stehen". Wenn das Räumen von Straßen
und die Verwendung sogenannter abstumpfender Mittel, also insbesondere
von Granulat, ausreicht, um eine annehmbare Rutschfestigkeit des Straßenbelags
zu erzielen, ist dies ausreichend. Nur dann, wenn erkennbar ist, dass
diese Mittel nicht ausreichen, um einer deutlichen Rutschgefahr zu begegnen,
kann sich die Verkehrssicherungspflicht auch einmal zur Streusalzpflicht
verdichten. Gemeinden wollen in der Regel auf der sicheren Seite stehen
und für Unfälle nicht haften. Aus diesem Grund wird "zur
Sicherheit Streusalz auch dort ausgebracht, wo es jedenfalls aus rechtlichen
Gründen nicht erforderlich ist". Gemeindeverwaltungen, die
etwas für ihre Umwelt tun wollen, sollten sich daher genauer informieren,
wann Streusalz zwingend benutzt werden muss - das sind nur seltene Fälle
-, und wann ansonsten darauf verzichtet werden kann. Zwar bedeutet dies
etwas mehr Organisation für die städtischen Betriebe, insbesondere
hinsichtlich der Alleen macht es sich aber dauerhaft bezahlt.
Noch einen Hinweis zur Haftungsfrage: BürgermeisterInnen lehnen
den Einsatz anderer Streumittel oftmals aus dem Grund ab, sie würden
dann für Unfälle persönlich in die Haftung genommen.
Abgesehen davon, dass es, wie oben gezeigt, eine Verpflichtung zum Streusalzeinsatz
grundsätzlich nicht gibt, existiert im Deutschen Recht auch keine
Norm, wonach die für die Verkehrssicherungspflicht zuständigen
BürgermeisterInnen oder VerwaltungsleiterInnen persönlich
in die Haftung genommen werden.
Artikel 34 Grundgesetz regelt, dass bei sogenannter Amtshaftungsansprüchen
grundsätzlich die Körperschaft, hier also die Gemeinde, haftet,
und nur in Fällen besonders eklatanter Pflichtverletzung dann auf
denjenigen oder diejenige zurückgegriffen werden kann, die die
Pflichtverletzung verschuldet haben. Dies passiert äußerst
selten und ist an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Zusammengefasst:
Ein deutlich besserer Schutz der Natur und vor allem der empfindlichen
Alleebäume ist auch im Winter möglich, wenn sich die Gemeindeverwaltungen
die Mühe machen, sich genau zu informieren und ihren Betrieben
entsprechende Anweisungen zu erteilen.
Fazit der Tagung:
1. Die gegenwärtigen Rechtsgrundlagen auf Bundes- und Landesebene
lassen einen differenzierten Winterdienst in Alleen zu (Nullstreuung
in bestimmten Alleen).
2. Auf Stadtstraßen wie z.B. in Freiburg und Hamburg wird ein
differenzierter Winterdienst bereits seit vielen Jahren erfolgreich
praktiziert.
3. Da sich der Kernbestand der Alleen aber außerorts befindet
und ein differenzierter Winterdienst hier bisher nicht praktiziert wird,
besteht ein dringender Handlungsbedarf, um das vorzeitige Absterben
bestimmter Alleebaumarten durch Salz zu verhindern (z.B. Ahorn, Hainbuche
Kastanie).
4. Es muss eine stärkere Abwägung als bisher zwischen Alleenschutz
und Winterdienst erfolgen. Dies kann im Rahmen von jährlichen Baumschauen
geschehen (Berücksichtigung von Verkehrsbelegung und/oder Gefährlichkeit
der Straße einerseits sowie Wertigkeit der Allee andererseits).
5. Alternativen zur Nullstreuung in bestimmten Alleen sind: Passive
Schutzeinrichtungen (Schutzplanken), Geschwindigkeitsreduzierung und
Kontrolle, verstärkter mechanischer Winterdienst, Öffentlichkeitsarbeit
und umfassendere Verkehrserziehung zum Fahren in Alleen im Rahmen der
Fahrschulausbildung.
Verfasser: Ingo Lehmann, Alexander Mühle und Peter Kremer (rechtlicher
Teil)
Fotos: Alexander Mühle
Foto "Salz-Allee": Gisela Ziehm, NABU
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