









Fotos: Alexander Mühle
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"Alleen - Straßen mit Zukunft... ?"
2.
Fachtagung 03.November 2003 Potsdam
Am 03. November 2003 fand in Potsdam die 2.
Fachtagung der Alleenschutzgemeinschaft e.V. (ASG) statt. Die
Veranstaltung wurde gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)
Brandenburg durchgeführt, für deren großzügige Unterstützung und
perfekte Organisation wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken. Diesen
Dank möchten wir in Person v.a. Herrn Werner (FES) gegenüber
aussprechen, der mit der ganzen Organisation betraut war und die
Konferenz mit einem Kurzstatement eröffnete.
Hintergrund der Fachtagung war, herauszustellen,
dass Alleen und einseitige Baumreihen an Straßen durch verschiedenste
Planungen und Standortsveränderungen sowie durch Maßnahmen der
Verkehrssicherungspflicht in ihrem Bestand bundesweit stark gefährdet
sind. Andererseits sind aber gerade Alleen und einseitige Baumreihen
charakteristische Landschaftselemente insbesondere Nordostdeutschlands
und hier indirekt auch ein Wirtschaftsgut, weil sie tourismusfördernd
wirken. Sie sind darüber hinaus wertvolle Lebensräume und bedeuten für
viele Menschen ein Stück Heimat.
Zum Grußwort von Herrn Minister
Wolfgang Birthler
Der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz
und Raumordnung des Landes Brandenburg, Herr Wolfgang Birthler (MdL)
ging in seinem Grußwort auf das Spannungsfeld zwischen Alleenschutz und
Verkehrssicherheit ein. Er betonte, dass „für Brandenburgs Bevölkerung
und ihre Gäste die Alleen zugleich Heimat und Aushängeschild“
seien. Damit verbunden war seine Forderung „Nachpflanzungen an
Brandenburgs Alleen auch in Zeiten knapper Kassen“ durchzuführen.
Alle Alleen (also nicht nur die Alleen an Straßen) sind zwar nach dem
Brandenburger Landesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt, dennoch
wurden in den Jahren 2001 und 2002 mehr Alleebäume in Brandenburg gefällt
als nachgepflanzt. Vor diesem Hintergrund bemerkte Minister Birthler: „das
Landesverkehrsministerium hat uns jedoch signalisiert, dass bereits
7.000 Baumpflanzungen ausführungsreif geplant sind und je nach Verfügbarkeit
der Haushaltsmittel umgesetzt werden können.“ Nachpflanzungen in
bereits bestehenden Alleen sind nach Auffassung des Ministers
ausreichend, um Brandenburgs Alleenbestand langfristig zu sichern.
Nachpflanzungen können entsprechend eines Erlasses vom 24. November
2000 (Amtsbl. für Brandenburg S. 1026) jedoch nur in vitalen und lückigen
Alleen an Bundes- und Landesstraßen, die nicht dem Hauptverkehr dienen,
erfolgen. Darüber hinaus betonte der Minister, dass „die aktuellen
Unfallstatistiken für den Zeitraum 1995–2002 sowohl bei den Getöteten
als auch bei den Schwerverletzten bei Unfällen in Verbindung mit Bäumen
deutliche Rückgänge ausweisen“ und „die bisher erreichten
Ergebnisse in Brandenburg bewiesen haben, dass es möglich ist, sowohl
die Verkehrssicherheit in Alleen zu erhöhen als auch den Alleenbestand
zu erhalten ... “
Zu den Vorträgen
„Alleenschutz in Deutschland – ein aktueller Überblick“
von Ingo Lehmann
Ingo Lehmann, der Vorsitzende der ASG und im
Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern seit Juli 1991 für den
Alleenschutz zuständig, geht von einem bundesweiten Alleenbestand von „mindestens
19.405 km“ aus. Dieser Wert ergibt sich aus den – nach
unterschiedlichen Methodiken - erfassten Beständen in Bayern,
Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Fest steht, dass Brandenburg den größten Alleenbestand
Deutschlands hat. Die Gesamtlänge ist strittig. Herr Lehmann geht
jedoch davon aus, dass an Straßen und ländlichen Wegen ca. 12.000 km
Alleen vorkommen. Die bundesweit umfangreichste Alleenkartierung
erfolgte in Mecklenburg-Vorpommern, wo 4.374 km Alleen und
einseitige Baumreihen an allen Straßen und ländlichen Wegen außerhalb
geschlossener Ortschaften von 1993–1996 erfasst und bewertet wurden.
Der drittgrößte Bestand Deutschlands befindet sich nach gegenwärtigem
Kenntnisstand in Bayern, wo 1.147,7 km Alleen an allen Straßen
erfasst wurden.
Herr Lehmann betonte, dass ein mittelbarer,
gesetzlicher Schutz aller Alleen und einseitigen Baumreihen in den
Bundesländern über die gesetzliche Eingriffsregelung in den jeweiligen
Landesnaturschutzgesetzen gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang
besteht aber das Defizit darin, dass ein zweckgebundener Ausgleich
gesetzlich nicht vorgeschrieben wird. Einen „gesetzlichen
Alleenschutz“ gibt es darüber hinaus nur in den
Landesnaturschutzgesetzen von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Hessen. Aber auch hier ist kritisch anzumerken, dass die Neuanpflanzung
von Alleebäumen als Ausgleich für gefällte Alleebäume nur in
Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich festgeschrieben ist. Bemerkenswert ist
in diesem Zusammenhang, dass bundesweit nur in Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltungsvorschriften existieren, die bei Neuanpflanzungen Abstände
zum befestigten Fahrbahnrand von weniger als 4,50 m vorsehen. Neben den
unzureichenden gesetzlichen Regelungen in den meisten Bundesländern
gibt es aber noch rein fachliche Probleme: Weil der Gesamtbestand der
Alleen in Deutschland ein hohes Durchschnittsalter aufweist, werden in
den nächsten 20 bis 30 Jahren mindestens 30 % des Gesamtbestandes
allein aufgrund ihrer natürlichen Altersgrenze absterben. Dies betrifft
insbesondere die alleenreichen Bundesländer Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern sowie die Obstbaumalleen Thüringens. Erschwerend
kommt hinzu, dass eine nennenswerte mittelalte Alleengeneration
bundesweit fehlt und das Neuanpflanzungen an Straßen außerhalb
geschlossener Ortschaften kontinuierlich nur in Mecklenburg-Vorpommern
erfolgen. Ein Grund dafür ist, das die Entwürfe des
Bundesverkehrsministeriums zu den zwei Regelwerken „Empfehlungen
zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB)„ und „Richtlinien
für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS)“
bereits in mehreren Bundesländern angewendet werden wie z.B. in Bayern,
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Sachsen. Diese Entwürfe
sehen Regelungen vor, wonach Neuanpflanzungen an allen Straßenkategorien
in Deutschland weitgehend nicht mehr möglich sein werden.
Folgende Lösungsansätze bieten sich nach
Auffassung von Herrn Lehmann an: 1. Ein zweckgebundener Ausgleich
und Ersatz im Rahmen der Eingriffsregelung oder im Rahmen der in den
Bundesländern Brandenburg und Hessen geltenden spezialgesetzlichen
Regelungen zu den Alleen. 2. Erweiterung des gesetzlichen
Alleenschutzes in allen übrigen Bundesländern durch die Aufnahme der
Alleen und einseitigen Baumreihen als „Gesetzlich geschützte
Biotope“. 3. Neuanpflanzungen entlang von Straßen in Abhängigkeit
von der Frequentierung der Straße in einem seitlichen Abstand zum
Fahrbahnrand von bis zu 4,50 m. sowie Neuanpflanzungen an der
„Deutschen Alleenstraße“, insbesondere im westlichen und fast
alleenfreien Streckenverlauf wie z.B. in Rheinland-Pfalz. 4.
Nachpflanzungen in lückigen jungen und mittelalten Alleen im bereits
bestehenden Pflanzabstand zum befestigten Fahrbahnrand; allerdings keine
punktuellen Nachpflanzungen in alten Alleen, weil diese nicht zum Erhalt
der „grünen Tunnel“ beitragen. 5. Erarbeitung eines
landesweiten Konzeptes zur Neuanpflanzung von Alleen an Bundes- und
Landesstraßen für die kommenden 20 Jahre.
„Baumpflege
und Alleenschutz“ von Philipp Funck
Herr Funck ist Vorsitzender der „Arbeitsgemeinschaft
Neue Baumpflege e.V.“ (Schwalmstadt), die sich bundesweit für
eine fachgerechte Baumpflege mit Hilfe der Klettertechnik einsetzt. In
seinem Vortag wurde deutlich, dass in mehreren Fällen Straßenbäume an
Bundes- und Landesstraßen in Hessen falsch gepflegt wurden und werden.
So kam es z.B. im Oktober 2003 zu einer Baumkappung in einer Allee. Die
Kappung ist nach der ZTV-Baumpflege (Ausgabe 2001) „keine
fachgerechte Maßnahme“ bei der ein „umfangreiches, baumzerstörendes
Absetzen der Krone ohne Rücksicht auf Habitus und physiologische
Erfordernisse“ erfolgt. Ursache für derartig falsche letztlich
baumzerstörende „Pflegemaßnahmen“ ist einerseits der hohe Anspruch
an die Verkehrssicherheit. Nach Meinung von Herrn Funck diene Baumpflege
fast ausschließlich der Verkehrssicherheit. Andererseits wurde von ihm
aber am o.g. Beispiel festgestellt, dass sogenannte Fachfirmen zunehmend
auch Personen bei baumpflegerischen Maßnahmen beschäftigen, die im
Extremfall sogar eine völlig fachfremde Ausbildung haben. So betonte
Herr Funck: „ein Problem sei es, dass die Baumpflege in den
hessischen Alleen oft von Elektrikern gemacht wird“. In Konsequenz
entstehen durch nicht fachgerechte Schnitte große Wunden an den Stämmen
von Straßenbäumen die nur sehr langsam überwallen und dadurch Fäulnis
begünstigen. Eine mangelhafte Bruch- und Standsicherheit ist die Folge.
Derartige Bäume werden -
wieder aus Gründen der Verkehrssicherheit - frühzeitig gefällt. Im
Ergebnis entstehen Alleen, die immer lückiger werden.
„Schäden im Wurzelbereich von
Alleebäumen durch Bautätigkeit“ von Gerd Bollmann
Gerd Bollmann aus Ellerau (Schleswig-Holstein)
ist öbv Sachverständiger für Baumpflege und Mitglied des
Regelwerkausschusses „ZTV-Baumpflege“ der Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (Bonn). Der Baumpfleger
Bollmann verfügt über jahrzehntelange praktische Erfahrungen im Umgang
mit Bäumen in Deutschland. Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich,
dass er in seinem Vortrag vor allem zum Ausdruck brachte, dass Schäden
im Wurzelbereich von Alleebäumen in Schleswig-Holstein und
Niedersachsen in den letzten Jahren zugenommen haben obwohl einschlägige
Schutzvorschriften schon länger existieren. Eine der Ursachen sei der „verkehrlich
oft sinnlose Straßenausbau mit folgenschwerer Auswirkung auf die
Alleen“. In diesem Rahmen hätten Wurzelschäden aber auch
vermieden werden können. So seien die Bauarbeiter vor Ort vielfach
schlecht oder gar nicht über bestehende und einzuhaltende Vorschriften
zum Baumschutz informiert. Selbst die gängigsten Schutzvorschriften wie
die DIN 18920 sind oft unbekannt. Durch den Vortrag wurde deutlich, wie
wichtig es ist, die mit Bauaufsicht und Bauarbeiten befassten Personen
regelmäßig zu Fragen des Baumschutzes zu schulen und vor Ort zu
kontrollieren. Hier gibt es regional erheblichen Nachholbedarf – und
zwar nicht nur für Mitarbeiter kommunaler Straßenbaubehörden - wie an
den Beispielen aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen deutlich
wurde. Gerd Bollmann dazu: „Ein realistisches Alleenmanagement
bedeutet z.B. das rechtzeitige Schneiden von Lichtraumprofil, um große
Schnittwunden zu vermeiden und die Pflegevergabe an Fachfirmen ... „
„Der nächste Winter kommt
bestimmt ... „ von Frieder Monzer
Frieder Monzer beschäftigt sich als
Naturwissenschaftler seit mehreren Jahren mit der Umwelt- und
Sozialverträglichkeit von Verkehr und Tourismus im Bundesland
Brandenburg. In seinem Vortrag stellte er die schädlichen Wirkungen von
Tausalz dar. Obwohl Länder wie Österreich und Schweden nur sehr
eingeschränkt Tausalz anwenden, seien im Bundesland Brandenburg allein
für den Winter 2000/2001 2800kg Tausalz pro Straßenkilometer
bereitgehalten worden! Tausalzanwendung sei auf brandenburgischen
(Allee-) Straßen
im Winter der Regelfall und dies obwohl zahlreiche negative
Nebenwirkungen seit Jahrzehnten bekannt sind. Dazu zählt vor allem,
dass jahrelanger Tausalzeinsatz Alleebäume stark in ihrer Vitalität
schädigt und sogar zum vorzeitigen Absterben bringen kann.
Tausalzeinfluss macht sich z.B. bemerkbar, in dem bereits im Sommer die
Blätter von den Alleebäumen fallen oder sich die Blätter am Blattrand
verfärben. Aber auch Grundwasser, Böden und Fahrzeuge leiden unter dem
Salzeinsatz. So schätzen Gutachter, dass etwa 50 % der Korrosionsschäden
an tragenden Karosserieteilen auf Tausalz zurückzuführen sind und das
Salzbeläge das Bremssystem beeinträchtigen. Salze begünstigen auch
die Feuchtigkeit im Mauerwerk und die Korrosion von Stahlbeton in Straßenbrücken
insbesondere an Autobahnen. Vor allem aufgrund der sichtbar zunehmenden
Vitalitätsverluste vieler Alleen durch Tausalzanwendung auf
brandenburgischen (Allee-) Straßen, verbreiteten der Umweltverband Robin
Wood und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. für den Winter
2001/2002 ein sogenanntes „Anti-Tausalz-Faltblatt“, mit dem Ziel die
Öffentlichkeit auf dieses Problem aufmerksam zu machen bzw. zu
sensibilisieren. Das Faltblatt wurde auch dem Ministerium für
Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg zugesandt.
Kritisch bemerkte Frieder Monzer dazu, dass „ ... bis heute keine
offizielle Reaktion dieses Ministeriums auf das Faltblatt bzw. die darin
beschriebene Problematik erfolgt sei“ und in der Praxis kommt es
nach wie vor zu einem viel zu hohen Tausalzeinsatz in Alleen.
Die
Podiumsdiskussion baute auf die Vorträge auf, setzte aber an einer übergeordneten
Ebene an. Zwei Regelwerke stehen nämlich kurz vor der Inkraftsetzung:
die „Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume
(ESAB)“ und eine Überarbeitung der „Richtlinien für
passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS)“.
Die Podiumsdiskussion führten Vertreter die dem Alleenschutz (einschließlich
der Neuanpflanzung von Alleen an Straßen) befürworten (Wolfgang
Mädlow,
NABU Brandenburg, Frieder Monzer, VCD Brandenburg, Thomas Hessling,
ADAC) oder dem Alleenschutz mit Abstand gegenüberstehen (Michael
Rohloff, Bundesverkehrsministerium; Prof. Ing. Volker Meewes, Leiter des
Verkehrstechnischen Instituts im Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V.). Klargestellt wurde, dass beide Regelwerke
sowohl den Alleenschutz als auch die Verkehrssicherungspflicht berühren
und daher eine Abwägung erfolgen müsse. Herr Rohloff räumte ein, dass
diese Abwägung aber nicht erfolgt ist. Daher werde das
Bundesverkehrsministerium im Dezember 2003 eine Ressortabstimmung zur
ESAB mit den Bundesministerien einleiten. Aus dem Publikum kamen dazu
die Forderungen, auch die Landesumweltressorts sowie die Umweltverbände
zu beteiligen. Hierzu äußerte sich Herr Rohloff nicht und bekräftigte,
dass „die ESAB alles enthalten, was die Straßenmeister über Bäume
wissen sollen“. Herr Prof. Meewes betonte, dass die Regelwerke
dazu beitragen sollen, dass die Straßen noch sicherer werden. Er
betonte, dass es in der ESAB nicht darum gehe, Alleenlandschaften zu
erhalten. Auch sei er „dagegen, dass neue Alleen an bisher
baumfreien Straßen angepflanzt werden“. Wolfgang Mädlow setzte
dem entgegen, dass es den Bürgern in Brandenburg darum gehe die Alleen
langfristig zu erhalten und dies „den Bürgern eine gewisse
Risikosteigerung wert sei“. Prof Meewes bemerkte dazu, dass es um
den Schutz der Fahrzeuginsassen und unbeteiligter Personen gehe und dies
durch technische Installationen wie mit „weichen Schutzplanken“
umgesetzt werden müsse. Aber, die ESAB geht über derartige technische
Installationen hinaus und gibt für Anpflanzungen große Abstände zum
Fahrbahnrand vor. Und dies sorgt für Unruhe, denn „Bäume haben an
Straßen nichts zu suchen, das ist der Tenor der ESAB“ so Wolfgang
Mädlow.
Ingo Lehmann fasste die Ergebnisse der Tagung zusammen und äußerte die
Hoffnung, dass nicht der Eindruck entstehen dürfe, dass man sich wieder
nur gestritten hat, sondern forderte alle Beteiligten auf, den wichtigen
Diskurs fortzusetzen. Er betonte, „die hohe Beteiligung an dieser
Tagung und Podiumsdiskussion sowie das große Medieninteresse zeigen die
wichtige Abwägung zwischen Verkehrssicherheit und Alleenschutz!
Diese Zusammenfassung zum Download und Druck im PDF-Format finden Sie hier. (82 KB)
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